CS Pflegekosten: Häufig gestellte Fragen zum Antrag

  1. Wie kann ich einen Zuschuss beantragen?
    Online unter Kontakt auf dieser Webseite, Anruf unter o5o32-63826, Email: m.sorge@magenta.de oder Kontakt zu einem der Vorstandsmitglieder des Förderverein Christlich-Wissenschaftliche Pflege e.V.
  2. Welche Informationen muss ich bereithalten, um einen Zuschuss zu beantragen?
    Wir benötigen folgende Daten: Name, Telefonnummer, email, Zweigkirchen-/ Mutterkirchenmitgliedschaft und Ihre Angaben, ob Sie sich für Ihre Heilung vollständig auf die Christliche Wissenschaft verlassen. Gemäß § 53 ff Abgabenordnung benötigen wir ebenfalls einen Nachweis wie z.B. Altersangabe, Sozialhilfebescheid oder Rentenbescheid. Bei weiterem Informationsbedarf nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. In einer eiligen Situation melden Sie sich bitte umgehend, damit Ihnen schnelle Hilfe geleistet werden kann.
    Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
  3. Ich habe Anspruch auf Zahlungen aus einer Zusatzversicherung o.ä. Kann ich trotzdem einen Zuschuss bei Ihnen beantragen?
    Ja, bitte führen Sie diese Zahlungen im Antrag auf. Wir beziehen sie in unsere Entscheidung ein und informieren Sie über das Ergebnis.
  4. Muss ich mein Haus, mein Auto oder andere Vermögensgegenstände verkaufen, um einen Zuschuss beantragen zu können?
    Nein, wir bitten Sie jedoch, dieses Vermögen anzugeben.
  5. Muss ich mit einem eingetragenen Praktiker der Christlichen Wissenschaft zusammenarbeiten, um einen Zuschuss zu erhalten?
    Ja
  6. Muss ich Christlich-Wissenschaftliche Pflege von einem eingetragenen Christlich-Wissenschaftlichen Pfleger erhalten?
    Sie müssen die Pflege von einem in Ausbildung befindlichen, ausgebildeten oder eingetragenen Christlich-Wissenschaftlichem Pfleger erhalten.
  7. Wie erfahre ich, ob ich einen Zuschuss erhalten kann?
    Wenn Sie christlich-wissenschaftliche Pflege erhalten und die Rechnung dafür nicht in voller Höhe begleichen können, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen. Ihr/e CS PflegerIn oder eines unserer Vorstandsmitglieder wird ihnen gerne behilflich sein. Wir benachrichtigen Sie nach Prüfung des Antrages, in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist.
  8. Kann ich einen Zuschuss für eine Rechnung beantragen, die ich bereits bezahlt habe?
    Ja
  9. Kann ich bei erneutem CS Pflegebedarf wieder einen Zuschuss beantragen?
    Ja, eine kurze schriftliche Anfrage ist ausreichend.

Den Antrag auf Zuschuss zu CS Pflegekosten finden Sie hier:

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