Zuschuss zu den CS Pflegekosten beantragen

Der Förderverein Christlich-Wissenschaftliche Pflege e. V. wurde gegründet, um die heilende Mission der im Kirchenhandbuch der Mutterkirche von Mary Baker Eddy eingesetzten christlich-wissenschaftlichen Pflege in Deutschland zu fördern.

Der Zweck des Vereins ist es hilfebedürftigen Christlichen Wissenschaftlern, die sich wegen Heilung ausschließlich auf die Christliche Wissenschaft verlassen wollen, Pflege und Betreuung durch eine C.S. BesuchspflegerIn auch finanziell zu ermöglichen. Er fördert auch die Einrichtung und Führung christlich-wissenschaftlicher Häuser, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Ein wichtiges Anliegen des Vereins:
Niemand möge aus finanziellen Gründen auf christlich-wissenschaftliche Hilfe verzichten.

– Erläuterungen –

Es ist Aufgabe des Fördervereins, Menschen, die sich auf die Christliche Wissenschaft als Heilmethode verlassen, wann immer notwendig zu unterstützen. Dies ist in unserer Satzung verankert und wird in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.
Der Vorstand des Förderverein Christlich-Wissenschaftliche Pflege e.V. hat sich entschieden, das bisherige pauschale System der Bezuschussung mittels Pflegekostentabelle durch eine individuelle Regelung zu ersetzen, um dem sich für die Zukunft abzeichnenden Finanzierungsbedarf auf Dauer gerecht werden zu können. Jeder christlich-wissenschaftliche Pfleger bestimmt die Höhe seiner CS Pflege-Rechnung selbst. Bei einem Erstbesuch werden die Fahrtkosten mit 0,30 €/km kürzester Entfernung und die übliche Fahrtzeit mit 15,00 €/Stunde in voller Höhe erstattet, sofern der Pflegegast die Rechnung nicht selbst begleichen kann.

Wir bitten alle christlich-wissenschaftlichen PflegerInnen, ihre Rechnungen mit dem Pflegegast zu besprechen. Sollte er die Rechnung nicht in voller Höhe bezahlen können, verweisen die PflegerInnen auf die Möglichkeit von Zuschüssen durch den Förderverein Christlich-Wissenschaftliche Pflege e.V.

Entsprechende Anträge können in Briefform, per Mail oder online über www.cs-pflege.de gestellt werden. Die Höhe des möglichen Eigenanteils des Pflegegastes muss angegeben sein. Der Schatzmeister fordert beim Antragsteller ggf. weitere Unterlagen gemäß den steuerrechtlichen Vorgaben an.

Der Vorstand des Förderverein Christlich-Wissenschaftliche Pflege e.V. prüft jeden Antrag gewissenhaft und legt die Höhe des Erstattungsbetrages fest. Die Auszahlung erfolgt an den Pflegegast.

12.11.2017

Der Vorstand
Förderverein Christlich-Wissenschaftliche Pflege e.V.